Seit dem 1. April 2024 gilt Medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Damit entfällt die zusätzliche Gebühr in Höhe von 4,26 Euro.
Seit dem 1. April 2024 gilt Medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Damit entfällt die zusätzliche Gebühr in Höhe von 4,26 Euro.