Telemedizin-Gebühr vs. Apothekenkauf: Wenn Sie über ihren Telemediziner ein Behandlungspaket buchen, zahlen Sie dort einen festen Betrag. Dieser Betrag ist die ärztliche Konsultationsgebühr für Ihr Telemedizin-Gespräch und die Rezeptausstellung. Es handelt sich nicht um eine Bezahlung Ihrer Medikamente, sondern rein um die Vergütung der ärztlichen Dienstleistung.
Getrennter Kaufvertrag: Sobald Ihnen der Telemediziner ein Rezept ausgestellt hat, müssen Sie – genau wie mit einem normalen Papierrezept – die Medikamente in einer Apotheke kaufen. Bei Jiroo geschieht das durch Ihre Online-Bestellung in unserem Webshop. Hier entsteht ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und der Fritz Apotheke (Abteilung: Jiroo) über die Cannabisblüten. Dieser ist völlig separat vom Behandlungsvertrag mit dem Telemedizin-Anbieter. Daher müssen Sie die Medikamente bei uns gemäß der im Webshop angegebenen Preise bezahlen, unabhängig davon, was Sie bereits an den Arzt gezahlt haben.
Falls der Telemedizin-Anbieter Geld für Medikamente verlangt hat: Eigentlich sollten Telemedizin-Plattformen nur ihre eigene Leistung berechnen. Es kann aber zu Konstellationen kommen, in denen Patienten annehmen, sie hätten im Voraus für die Medikamente bezahlt – zum Beispiel, wenn im Portal des Anbieters Kosten für bestimmte Sorten angegeben wurden. Sollten Sie tatsächlich mehr als die gewöhnliche Arztgebühr beim Telemedizin-Anbieter bezahlt haben (z.B. einen Aufpreis für bestimmte Blüten), wenden Sie sich bitte direkt an dessen Support. Jiroo erhält keine Zahlungen von diesen Anbietern, und eventuelle zu viel gezahlte Beträge können nur vom Telemedizin-Anbieter erstattet werden.
Wir als Apotheke bekommen im Rahmen der Rezeptübermittlung zwar die Information, welche Sorten verordnet wurden, aber keine Gelder. Sobald Sie Ihr Rezept haben, liegt es an Ihnen, bei uns zu bestellen und zu bezahlen. Erst dann können wir Ihr Rezept beliefern. Denken Sie daran: Ohne Bestellung und Bezahlung kein Versand – unabhängig davon, was Sie bereits an anderer Stelle gezahlt haben.